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Ulf G. Stuberger (1949–2015)

Auteur van Die Tage von Stammheim: Als Augenzeuge beim RAF-Prozess

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Over de Auteur

Bevat de naam: Mr. Ulf G. Stuberger

Werken van Ulf G. Stuberger

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Algemene kennis

Gangbare naam
Stuberger, Ulf G.
Officiële naam
Stuberger, Ulf Günter
Geboortedatum
1949-09-05
Overlijdensdatum
2015-10-04
Geslacht
male
Nationaliteit
Germany
Geboorteplaats
Oberhausen, North Rhine-Westphalia, Germany
Plaats van overlijden
Pforzheim, Baden-Württemberg, Germany
Beroepen
journalist
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Besprekingen

Eine Dokumentation, die auf Veranlassung von Walther Kniep zusammengestellt wurde. Sie gibt einen Überblick über die wesentlichen Pressemeldungen und Kommentare zur Ermordung von Jürgen Ponto.
 
Gemarkeerd
Aficionado | Dec 26, 2021 |
Zur dritten Auflage: Die RAF lebt - der "Baader-Meinhof-Prozess" ist 1977 nach fast zwei Jahren Verhandlungszeit zu Ende gegangen: nicht durch ein rechtskräftiges Urteil, sondern durch den Tod der vier Angeklagten. Nicht zu Ende ist und darf auch Jahrzehnte danach sein die öffentliche Diskussion der, insbesondere formalrechtlichen, Fragen, die uns der Stammheimer Prozess aufgedrängt hat: Wie verteidigt sich ein Rechtsstaat gegen jene, die ihn angreifen; wie behauptet er sich gegen solche, die ihn zu verteidigen vorgeben? Für eine abschließende Beurteilung des sehr langwierigen Prozessgeschehens mag es immer noch zu früh sein, weil er selbst heute, im Jahr 2011, der Staat noch viele wichtige Dokumente gesperrt hat. Nicht zu früh aber, vielmehr dringend geboten erscheint die Veröffentlichung wichtiger Dokumente aus dem Prozess, die eine differenzierte Analyse und Interpretation überhaupt erst möglich machen. Hinter dieser Zielsetzung müssen Einwände zurückstehen wie der, dass selbstverständlich jede Auswahl von Dokumenten subjektiv ist und ich mich von eigenen Gesichtspunkten habe leiten lassen, die manchem schon wieder als zu "objektiv" erscheinen mögen, nur weil die Dokumente nicht aus einer Hand entgegengenommen wurden. Tatsächlich riskierte man 1977 schon durch die bloße Veröffentlichung solcher Dokumente, von der einen Seite als "Sympathisant von Terroristen", von der anderen als "rechte Hand des Staatsschutzes" etikettiert zu werden. Gegenüber Verdächtigungen dieser Art gilt es erst recht, die Diskussion zu versachlichen. War es "ein fairer Prozess", war es ein "politischer Prozess"? Eine fundierte Antwort auf diese und andere Fragen setzt die kritische Prüfung von Texten voraus, wie sie hier vorgelegt werden: eigens für den Stammheimer Prozess geschaffene Gesetze; Entscheidungen und Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart, des Bundesgerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichts; Anträge der Angeklagten und der Verteidigung; Gutachten usw. Hier zeigt sich der Rechtsstaat "in Aktion", wie er selbst sich im Stammheimer Prozess dargestellt (und oft auch bloßgestellt) hat. Neben diesen verfahrensrechtlichen Aspekten des Prozesses werden in der vorliegenden dritten Auflage auch alle die Tat und die Schuldfrage betreffenden Aspekte beleuchtet, obwohl ein rechtskräftiges Urteil schließlich nicht gefällt wurde. Details dazu finden sich in meinen anderen Büchern zum Thema RAF. Das juristische Verfahren gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan Carl Raspe wurde zwar eingestellt, aber der Prozess, der uns alle angeht, ist noch weiter zu führen. Dazu tragen auch Politik und - wie man inzwischen weiß - Geheimdienste bei, die sich auf eine bis heute nicht genau bekannte Art und Weise in "die Causa RAF" eingemischt haben und das immer noch tun. Die Nachfolger der im Stammheimer Hauptverfahren gegen die RAF angeklagten Anführer sind nur zu einem Teil namentlich bekannt geworden. Einige von ihnen wurden wegen Morden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Dennoch wurden alle vorzeitig freigelassen. Wo das nicht auf dem juristischen Schleichweg möglich war, hat sich wieder die Politik eingemischt. Die jeweils amtierenden Bundespräsidenten haben Gnadenerlasse unterschrieben - ein Relikt aus der deutschen Kaiserzeit, das sich in die deutsche Nachkriegsdemokratie herübergeschlichen hat. Die vorzeitig freigelassenen Täter schweigen beharrlich. Ebenso hält die Politik viele Akten aus jener Zeit unter Verschluss - offizielle Begründung: ein Bekanntwerden könnte dem deutschen Staat schaden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... In Bezug auf Überwachungsmaßnahmen gegen Bürger argumentiert die Politik immer wieder, das sei nicht undemokratisch für jemanden, der nichts zu verbergen habe... Diesen Gedankengang muss sich die Politik nun gefallen lassen: Wer nichts zu verbergen hat, kann Akten offenlegen! Diese dritte Auflage meines Buches wird leider aller Voraussicht nach nicht die letzte Erweiterung sein; denn zu vieles liegt noch im Dunkel. Ich habe die begründete Hoffnung, dass noch so manche Dokumente ans Tageslicht kommen werden, auch wenn Politiker und die anderen Täter von damals beharrlich schweigen und viele Zusammenhänge verbergen wollen. Insoweit ziehen sie an demselben Strang, der aber brüchig geworden ist, weil es Menschen auf beiden Seiten gibt, die sich persönlich belastet fühlen durch die Schweigebefehle und dieses Wissen nicht mit ins Grab nehmen wollen, bzw. Dokumente für ihre Nachwelt hinterlassen, die nach ihrem Tod bekanntwerden sollen. Die RAF lebt also in gewissem Sinn noch, selbst wenn der Staat das nicht wahrhaben will. Es gibt entgegen der immer wiederkehrenden anderslautenden Veröffentlichungen keine von Führungsmitgliedern dieser Terrorgruppe unterschriebene Auflösungserklärung, nur ein von niemandem unterzeichnetes Papier. Entgegen der immer wieder verbreiteten Meldung, die RAF habe sich aufgelöst, sucht das Bundeskriminalamt (BKA) zum Zeitpunkt des Drucks dieses Buches noch nach drei RAF-Terroristen unter der Überschrift "Meistgesuchte Personen" mit dem warnenden Hinweis: "Vorsicht: Es ist davon auszugehen, dass die Gesuchten bewaffnet sind!" Paragraph 129 a des Strafgesetzbuches ist nach deutscher Rechtsprechung ab drei Personen anzuwenden. (Ulf G. Stuberger, im Februar 2011)
(Vorwort) : Prozess gegen Fremdkörper - Das Strafverfahren gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe wegen Mordes und anderer Verbrechen war schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung politischer Natur. Unter Aufbietung aller verfügbaren Kräfte hatten nicht nur die dafür zuständigen Strafverfolgungsorgane, sondern leider auf Kampfpublizisten und Politiker zu emotionalisierter Fahndung nach der Kerngruppe der sich großspurig "Rote Armee Fraktion (RAF)" nennenden Vereinigung aufgerufen. Noch vor Einleitung von Strafverfahren waren die verdächtigten Personen bereits öffentlich verurteilt. Baader und Genossen wurden als Mörder bezeichnet, als man ihrer noch gar nicht habhaft war. Politiker stimmten in den Chor der Vorverurteilungen mit ein (siehe die in Kapitel 11 hier abgedruckten Pressestimmen). Für den Prozess wurde eigens ein besonderes Gebäude gebaut neben dem Stammheimer Gefängnis. Damit wurde ein höchst zweifelhafter Weg gefunden, einerseits nicht gegen die internationalen Menschenrechte zu verstoßen, die es nicht erlauben, eine Gerichtsverhandlung in einem Gefängnis abzuhalten, andererseits aber dennoch das Verfahren in der Atmosphäre einer Haftanstalt durchzuführen, direkt in unmittelbarer Nachbarschaft eines Hochsicherheitsgefängnisses. Beide Gebäudekomplexe berühren sich durch unterirdische Gänge und vor der Öffentlichkeit bis heute verborgen gehaltene Kellerräume. Den kritisch fragenden Journalisten wurde vor Prozessbeginn im Jahr 1977 die Lüge aufgetischt, der Bau sein kein Sondergerichtsgebäude. Es wurde behauptet, er sei ohnehin vorgesehen gewesen und werde sofort nach dem "Baader-Meinhof-Prozess" seiner angeblich eigentlichen Bestimmung zugeführt, als Werk- und Sporthalle für Häftlinge genutzt. Dieser Etikettenschwindel wird bis heute beibehalten. Selbst Jahrzehnte nach der Errichtung dieses schier unsäglichen Hochsicherheits-Gefängnis-gerichtsgebäudes haben dort ausschließlich Terroristenprozesse stattgefunden, es ist niemals anders genutzt worden. Auf Anfrage teilte dem widersprechend die baden-württembergische Justizverwaltung noch kurze Zeit vor Veröffentlichung der dritten Auflage dieses Buches dreist mit, es gebe in Stuttgart-Stammheim keine Außenstelle des Stuttgarter Oberlandesgerichts. Das Foto auf dem Umschlag wurde am selben Tag aufgenommen, als diese offizielle, wahrheitswidrige Information amtlich verbreitet wurde. Jeder Laie kann sehen, dass es sich bei der Justizfestung um ein Gebäude des Stuttgarter Oberlandesgerichts handelt. Vor der Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Baader, Meinhof, Ensslin und Raspe wurden Gesetze geändert und Bundestagsdebatten darüber abgehalten, wie man diesen Monsterprozess am besten durchstehen könne. Nach den ersten Erfahrungen im Verfahren selbst wurden geänderte Gesetze abermals geändert. Bis heute gelten viele Gesetze, die Rechte der Verteidigung im Strafverfahren eingeschränkt haben. Affären im Prozess selbst: Ein Vorsitzender Richter erhielt seine Funktion nur durch heftiges Drehen eines undurchsichtigen Personalkarussells, bei dem mit großer Wahrscheinlichkeit auch politische Instanzen ihre Hand im Spiel hatten. Selbst Minister griffen mit Hilfe ihrer Behörden in den Gang des Stammheimer Verfahrens ein. Nach Absprache mit der Bundesanwaltschaft, einer Nahtstelle zwischen Justiz und Politik, verfügte der Bundesjustizminister einen Sperrvermerk über einige Akten, die dadurch für das Verfahren unverwertbar wurden, obwohl sie sicher wichtig gewesen wären. Über die Wahl des Verhandlungsortes hatte es Auseinandersetzungen gegeben, in die sich auch das Bundesjustizministerium in Bonn eingeschaltet hatte. In Stammheim wurden Gespräche der Angeklagten untereinander über Prozessvorbereitungen durch eine heimlich von Agenten des deutschen Geheimdienstes Bundesnachrichtendienst (BND) installierte Abhöranlage aufgezeichnet. Der BND darf nach dem Gesetz nur im Ausland tätig sein. Die angefertigten Abhörprotokolle sind bis heute als Staatsgeheimnis gesperrt. Daraus darf man wohl schließen, dass es etwas zu verbergen gibt. Kenner der Materie gehen davon aus, dass die Politik durch die illegale Abhörmaßnahme auch darüber informiert gewesen ist, dass die Angeklagten sich das Leben nehmen wollten. Dagegen wurde nichts zu ihrem Schutz unternommen. Das ist ein schwerer Gesetzesverstoß und Verfassungsbruch, weil der Staat die Verpflichtung hat, alles Leben zu schützen. Vor allem gilt das für Menschen, die er in seiner Gewalt hält, wodurch der Staat für sie eine ganz besonders hohe Verantwortung übernimmt: Gefangene.
… (meer)
 
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Aficionado | Jan 26, 2019 |

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